The Texas Chainsaw Massacre - Endlich nicht mehr indiziert!

  • Den Film schon gesehen? 9

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    Blutgericht in Texas – so hieß „Texas Chainsaw Massacre“, als er in den 70er-Jahren in deutschen Kinos lief. Es dauerte ein paar Jahre, bis Tobe Hoopers brachiales Meisterwerk der bundesdeutschen Zensur zum Opfer fiel. Der Film wurde 1985 beschlagnahmt, was seinem Status als einem der erschreckendsten Horrorfilme aller Zeiten jedoch nur zuträglich war. Notorisch für das Blutgericht, ist es umso paradoxer, dass der Film fast gänzlich ohne Blut auskommt. Vielmehr ist es die an die Nieren gehende Stimmung und die rohe Umsetzung, die „Texas Chainsaw Massacre“ so verstörend macht.


    Es ist das Jahr 1974: Für vier junge Freunde sollte es eigentlich nur ein schöner Sommerausflug werden. Sie ahnen nicht, welchem Grauen sie alsbald begegnen werden, als sie stehen bleiben und einen Anhalter mitnehmen. Der Anhalter ist höchst merkwürdig. Die Situation droht zu eskalieren, als er mit einem Messer herumspielt.


    Es gelingt den Freunden, den ungebetenen Gast loszuwerden. Doch damit hat der schrecklichste, der letzte Tag ihres Lebens gerade erst begonnen. Als ihnen in einer gottverlassenen Gegend das Benzin ausgeht, nimmt das Schicksal seinen Lauf. Sie suchen in einem heruntergekommenen Haus nach Hilfe, doch die gibt es nicht. Denn in diesem Haus leben Leatherface und seine Familie, die nur auf neue Opfer gewartet haben.



    Das Label Turbine Medien erwarb 2008 die Lizenz am Film, wohlwissend, dass er in Deutschland beschlagnahmt und somit nicht auswertbar war. Man hatte jedoch den Plan gefasst, gegen die Beschlagnahme vorzugehen. Damit wurde ein Weg beschritten, den bisher kaum jemand in Deutschland gegangen ist. Wenn ein Film beschlagnahmt wurde und damit nicht mehr in Deutschland aufgeführt oder vertrieben werden durfte, dann nahmen das die Firmen in der Regel hin. Ein Grund ist natürlich, dass der Rechtsweg eine äußert teure Angelegenheit ist.


    Turbine war jedoch bereit, dieses finanzielle Risiko einzugehen, und fand eine Handhabe, als eine alte Auflage des Films erneut zur Beschlagnahme kam (kurz gesagt: Im deutschen Rechtswirrwarr ist es so, dass ein Film zwar beschlagnahmt ist, die verschiedenen deutschen als auch internationalen Veröffentlichungen jedoch einzeln auch per Beschlagnahme-Beschluss aus dem Verkehr gezogen werden müssen). Als neuer Lizenznehmer konnte Turbine nun ein neues Verfahren anstrengen, in dem geklärt werden musste, ob „Texas Chainsaw Massacre“ wirklich nach § 131 gewaltverherrlichend ist.



    Nach knapp drei Jahren des Kämpfens kam dann die Entscheidung eines Richters, dass der Film nicht gegen § 131 verstößt, dementsprechend nicht beschlagnahmt werden darf und somit die alte Beschlagnahme aufgehoben ist. Das war im Herbst 2011. Nun, ein paar Monate später, präsentiert Turbine die ultimative DVD/Blu-ray-Kombo von „Texas Chainsaw Massacre“, der nunmehr weder beschlagnahmt noch indiziert ist (da nach der Aufhebung der Beschlagnahme Turbine bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit dem Antrag durchkam, den Film von der Liste der indizierten Filme zu streichen). Er ist nun mit einer FSK-18-Freigabe für jeden Erwachsenen frei zugänglich.


    Turbine hätte es sich nach dem Sieg leicht machen und den Film mit bekanntem Bonusmaterial einfach in Deutschland auf den Markt bringen können. Stattdessen wollte man die ultimative Fassung des Films präsentieren. So sind in der Edition nicht nur DVD und Blu-ray in nie gesehener Bild- und Tonqualität (fehlende deutsche Passagen wurden stilecht nachsynchronisiert) enthalten, sondern auch Berge an Extras, mit denen man sich über viele Stunden hinweg beschäftigen kann.



    Neben zwei Audiokommentaren mit dem Regisseur, dem Kameramann (der auch beim Remake diese Funktion innehatte) und den Darstellern gibt es vier Dokumentationen („The Shocking Truth“, „Flesh Wounds“, „Off the Hook“ und „TCM – A Family Portrait“), die in fast vier Stunden auf alle Belange rund um die Produktion des Films eingehen. Hier bleibt kein Stein unumgedreht, was über diesen Horrorfilm zu sagen ist, das wird hier auch ausgesprochen.


    Diese Boni sind von ausländischen Veröffentlichungen her bekannt (hier nun aber deutsch untertitelt). Neu und besonders interessant ist die gut zweistündige Expertenrunde rund um die Zensurgeschichte im Allgemeinen, aber auch zu diesem Film im Besonderen. Hier kommen Medienwissenschaftler Dr. Stefan Höltgen, Soziologe Dr. Roland Seim und „Nekromantik“-Regisseur Jörg Buttgereit zu Wort. Das könnte trocken sein, ist aber ein interessantes Gespräch, das mehr als nur das Zensurthema streift, sondern auch auf die Hintergründe des Terrorkinos der 70er-Jahre, Buttgereits Probleme bezüglich § 131 und sogar über „Final Destination“ spricht, auch wenn es nur der Aufhänger ist, um darüber zu sprechen, warum Menschen sich Horrorfilme angucken.



    Komplettiert wird dieses Gespräch durch ein 64-seitiges Booklet, „Die Akte TCM“, die die Zensurgeschichte des Films wiedergibt und auch Indizierungs- und Gerichtsbeschlüsse beinhaltet.


    Außerdem gibt es noch entfallene Szenen, Outtakes, Bloopers und einen kurzen Vergleich zwischen Original und Remake, der auch genutzt wurde, um die Absurdität der Beschlagnahme des 1974er-Films deutlich zu machen – denn im nicht beschlagnahmten Remake geht es deutlich brutaler zur Sache.


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    Quelle: gamona.de

  • Ich finde es nicht gut, wenn du trotz der angspannten Rechtssituation im Urheberrecht komplette Newstexte mit Bildern hier rüber kopierst, die nicht unter einer freien Lizenz stehen. Ich würde dich bitten, das in Zukunft zu unterlassen. Ich habe keine Lust, dass mir wegen sowas mal ne Abmahnung ins Haus flattert!


    EDIT: Falsche Quellenangaben machen die Sache übrigens nicht besser. Das Original kommt hier her: http://www.gamona.de/kino-dvd/…k-pc:article,2073715.html

  • Eine offizielle PM von wem? Also der Text, den du da kopiert hast, ist von Gamona und §14 derer Nutzungsbedingungen klingen nicht nach einer Erlaubnis zur Weiterverwendung:
    "Das Copyright für veröffentlichte, von gamona.de selbst erstellte Objekte bleibt allein bei gamona.de. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von gamona.de nicht gestattet. "

  • ok ich erkläre mal etwas die journalistische vorgehensweise im inet was news betrifft.


    es ist allgemein üblich das jeder von jedem news veröfftlich wenn ein quellenlink angezeigt wird.
    jeder der eine akkreditierung hat sieht etwas 100-300 news die per pressemeldungen, etwas dpa oder von den firmen selbst versandt werden, manche newsportale, seiten, etc. übernehmen die meldung an sich oder wieder andere schreiben sie etwas um, manch andere übernehmen diese wieder und fügen bilder, videos und mehr infos hinzu, jedenfalls gilt, der quellenlink ist ausschlaggebend.


    ich brauche werder eine genehmigung , noch muss ich nachfragen ob ich allgemeine news veröffentlichen darf, solange der quellenlink gesetzt ist, ist alles ok.


    dann mal die marktübliche version von news-republishing, ein portal postet die urversion, der nächste übernimmt diese, macht nen quelllink, der nächste übernimmt, nimmt den text, posted den mit quellink der letzten quelle.
    immer die letzte quelle zählt und nicht die urquelle. gamona nimmt seine news auch aus einer quelle, sie schreiben nur etwas um, ich nehme genause eine quelle, füge bilder und videos hinzu oder verändere den text und nehme die quelle von der ich es habe und so weiter.


    ein normaler journalistischer kreislauf ohne den eine newsverteilung nicht funktionieren würde, jeder profitiert von den anderen und so ist das system.


    ich habe in meiner laufbahn von 20 jahren und betreibung unzähliger newsportale oder der mitarbeit an solchen nie eine abmahnung erhalten oder gesehen das eine solche erteilt wurde.


    hoffe ich habe das gut genug erklärt. aber wie ich schon geschrieben habe, tue ich hier keine kompletten texte mehr posten oder ich schreib sie halt gleich selber, auch keine sache.


    liebe grüsse

  • Vielen Dank aber ich weiss selber wie man sowas macht. Ich habe mal eine Weile für Spieletipps.de News geschrieben und hatte auch Angebote von anderen Seiten News zu schreiben. In der Regel schafft man ja wie gesagt nicht selber eine News, sondern man bezieht sich auf irgendeine Quelle. Rechtlich ist das sowieso kein Problem. Es ist klar das der enstprechende Text von einer externen Quelle kommt und es wird auch nicht der Versuch unternommen in als eigener Text auszugeben. Wie gesagt rechtlich ist das sauber. Bei Bildern muss man wie gesagt fein aufpassen das sie auch wirklich freigegeben sind.


    Mein persönlicher Standpunkt (muss man mit Sicherheit nicht teilen) ist wie gesagt das ich so Copy Paste News immer ziemlich schlecht finde. Ist auch der Grund warum ich z.b bei Spieletipps.de aufgehört habe. Pressemeldungen oder andere News kopieren, könnte letztendlich auch ein sehr gut dressierter Affe. :affe:

  • Mal zu den Filmen selbst...
    Ich finde das Original total langweilig... Das Remake war okay...aber mehr auch nicht.
    Es gibt neue und auch ältere Horrorfilme, die um Längen besser sind. 8)
    Als Beispiele nenn ich an dieser Stelle mal "Inside", "Eden Lake", "A Serbian Film", "The Woman" und die komplette SAW-Reihe. Ältere Filme sind zum Beispiel die Hellraiser- und Zombie-Reihen von Romero und Fulci... :rolleyes:
    ...aber ist wohl alles Geschmackssache... :whistling:

  • Wenn ich Zeit habe führe ich das Thema Urheberrecht im Internet gerne noch mal etwas genauer aus, aber um es kurz zu machen:
    Jadefelsen, du irrst gewaltig.


    Erstens weil das, was du als gängige Praxis ansiehst deswegen noch lange nicht deutsches Recht ist und zweitens weil das Urheberrecht da ganz klar ist.
    Über Nachrichten berichten oder Artikel selber schreiben ist kein Problem, weil die Nachricht an sich (also, das was passiert ist) nicht urheberrechtlich geschützt sein kann.
    Der Schreiber eines Textes allerdings hat ein Urheberrecht auf sein Werk, sobald eine - relativ geringe - Schöpfungshöhe erreicht ist. Es steht ihm danach frei, dieses Werk an andere zu lizensieren, das Urheberrecht selbst bleibt bei ihm. Die von dir angesprochen DPA beispielsweise verkauft (lizensiert) Nachrichtentexte an Zeitungen, die diese dann verwenden dürfen. Der Mehrwert für die Zeitung ist, die Nachrichten nicht selber ausformulieren zu müssen. Weiterverwenden darf man einen solch geschützten Text dann nur, wenn man die Lizenz dazu hat. Entweder musst du sie beim Urheber erbitten/erwerben oder der Urheber hat das Werk von vornherein so lizensiert, dass du es verwenden darfst (z.B. mit einer Creative Commons Lizenz).


    In diesem konkreten Fall brauchst du also eine Lizenz von Gamona bzw. dem Autor, unabhängig davon was du für die gängige Praxis hältst.


    Und da ich hier für dieses Forum Verantwortung trage, habe ich ein Interesse daran, dass das was hier passiert sich im Rechtsrahmen der Bundesrepublik Deutschland abspielt.
    Das sagt im Übrigen auch nichts darüber aus, was ich von dieser Rechtssituation halte. Aber so lange die Gesetze in diesem Land sind wie sie sind, hat sich auch die Nutzerschaft dieses Forums hier daran zu halten.

  • Sorry TerrorTumor, aber wenn hier in diesem Forum Dinge gepostet werden, die mich als Betreiber dieser Plattform mindestens in eine rechtliche Grauzone bringen, dann nehme ich mir das Recht raus auch OffTopic darauf hin zu weisen und im Zweifelsfall auch ne Debatte dazu zu führen.

  • Wenn es nur um das Verbreiten der News geht, dann schreibe doch einfach einen Dreizeiler, in dem du mit eigenen Worten den Inhalt zusammenfasst und gib dann den Quellen-Link an.
    Damit sollte jegliche Problematik aus der Welt geschaffen sein. Zumal die Leute, die das Thema interessiert vermutlich eh dem Link folgen werden.

  • Wenn es nur um das Verbreiten der News geht, dann schreibe doch einfach einen Dreizeiler, in dem du mit eigenen Worten den Inhalt zusammenfasst und gib dann den Quellen-Link an.
    Damit sollte jegliche Problematik aus der Welt geschaffen sein. Zumal die Leute, die das Thema interessiert vermutlich eh dem Link folgen werden.


    Jop kann ich nur beipflichten. So wäre es aus der Welt geschaft.

  • Denke nicht das es dazu viel zu sagen gibt. Entweder haben die Leute den Film so oder so gesehen, oder sie interessieren sich grundsätzlich nicht für Horrorfilme.

    Genau so steht es jedenfalls bei mir.
    Keinen der beiden Filme gesehen, normale Horrorfilme interessieren mich kein Stück. Gibt Ausnahmen, aber meist ist der Horror dann eher Beiwerk und mich interssieren andere Dinge. Die beiden Filme hab ich zum Beispiel gar nicht gesehen, also weder Original noch Remake.
    Zudem ist es soviele Jahre später eigentlich auch egal, ob es noch indiziert ist oder nicht.
    Habe neulich gehört, dass DOOM oder so auch vom Index genommen worden ist und als Randnotiz ganz nett, vor allem da man sieht wie sich die "Bewertungskritieren" ändern und was früher, heute jedoch nicht mehr als potenziell gefährlich betrachtet wird.