Beiträge von [BAM]Hunter20nov

    "[BAM schrieb:

    The Rogg"]
    Was fuer Mods habt ihr da gehabt? Hatte eigentlich fast ausschliesslich mit Stainless Steel gespielt, da hat das Spiel richtig Spass gemacht. Fuer Empire und Napoleon gibts aber nicht wirklich viele Mods ... vielleicht dauert das noch ein bisschen bis welche rauskommen.


    für Med 2
    Deus Vult
    Third Age und auch den Stainless waren die besten eigentlich

    jop das stimmt.


    Schlimm war es ja als Med 2 rauskam glaube 1.01 version und dann sind einheiten als sie im nahkampf waren total auseinander gezogen so das 2-3 mann vorne kämpften alle anderen sich immer nach hinten weiter schoben und alles entzerrt haben .... War absolut nicht spielbar. Auch die KAV hat sich überall verteilt anstatt richtig anzugreifen die hat total den Schwung beim Angriff dann verloren was ja eigentlich der Vorteil der KAV sein sollte....


    Bis Kingdom Erweiterung hatten se das nie richtig hinbekommen nur mit Kingdom 1.05 zwar aber aber nie richtig gut aber spielbar... Zum Glück wie schon gesagt gab es Mod´s die auch KI´s mit enthielten die das Problem gut gelöst hatten.

    Bin auch schon drauf gespannt. Wird bestimmt gut.


    Schön wäre es wenn se danach evtl. dann Rome 2 rausbringen würden. Fand den Teil bisher am besten obwohl Med II mit der Kingdomserweiterung auch schon recht gut gelungen ist und es auch sehr gute Mod´s dazu gab.


    grüße

    "[BAM schrieb:

    Haven"]
    also um zu rekapitulieren: Ich darf mir von cds die KEINEN Kopierschutz haben auch KEINE Kopie, Imagedatei o.Ä. erstellen.
    Sofern die CD/DVD NICHT kopiergeschüzt ist(was heutzutage ja so gut wie überhaupt nicht mehr der Fall sein dürfte) darf ich mir da für MICH Sicherheitskopien machen, richtig?


    Im Grunde genommen kannst du das dann machen wenn KEIN Kopierschutz vorhanden ist. Siehe dazu dies hier


    Zitat

    Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. "Zweiter Korb"). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft. [1] § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde geändert, so dass Privatkopien nicht zulässig sind, sofern zur Vervielfältigung "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage" verwendet wird. Diese Gesetzesformulierung ist unklar, da sie nicht erkennen lässt, ob sich der letzte Halbsatz auf alle öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen bezieht, oder nur auf solche, die offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurden. Es bleibt der Rechtsprechung oder dem Gesetzgeber vorbehalten, diese Frage zu klären.

    Auzug aus Wiki


    Also ist halt auslegungsache. Nach der alten Gesetzesvorlage waren sogar bis zu 7 Kopien erlaubt aber nur für privat Zwecke egal ob mit oder ohne Kopierschutz aber das haben se ja durch den oben genannten Passus ja geändert. Also theoretisch kannste dir dann so lange "Sicherheitskopien" für dein Ipod machen solange du keinen Kopierschutz umgehst. Was heutzutage naja glaube nahezu Null ist...


    Grüße