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Blutgericht in Texas – so hieß „Texas Chainsaw Massacre“, als er in den 70er-Jahren in deutschen Kinos lief. Es dauerte ein paar Jahre, bis Tobe Hoopers brachiales Meisterwerk der bundesdeutschen Zensur zum Opfer fiel. Der Film wurde 1985 beschlagnahmt, was seinem Status als einem der erschreckendsten Horrorfilme aller Zeiten jedoch nur zuträglich war. Notorisch für das Blutgericht, ist es umso paradoxer, dass der Film fast gänzlich ohne Blut auskommt. Vielmehr ist es die an die Nieren gehende Stimmung und die rohe Umsetzung, die „Texas Chainsaw Massacre“ so verstörend macht.
Es ist das Jahr 1974: Für vier junge Freunde sollte es eigentlich nur ein schöner Sommerausflug werden. Sie ahnen nicht, welchem Grauen sie alsbald begegnen werden, als sie stehen bleiben und einen Anhalter mitnehmen. Der Anhalter ist höchst merkwürdig. Die Situation droht zu eskalieren, als er mit einem Messer herumspielt.
Es gelingt den Freunden, den ungebetenen Gast loszuwerden. Doch damit hat der schrecklichste, der letzte Tag ihres Lebens gerade erst begonnen. Als ihnen in einer gottverlassenen Gegend das Benzin ausgeht, nimmt das Schicksal seinen Lauf. Sie suchen in einem heruntergekommenen Haus nach Hilfe, doch die gibt es nicht. Denn in diesem Haus leben Leatherface und seine Familie, die nur auf neue Opfer gewartet haben.
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Das Label Turbine Medien erwarb 2008 die Lizenz am Film, wohlwissend, dass er in Deutschland beschlagnahmt und somit nicht auswertbar war. Man hatte jedoch den Plan gefasst, gegen die Beschlagnahme vorzugehen. Damit wurde ein Weg beschritten, den bisher kaum jemand in Deutschland gegangen ist. Wenn ein Film beschlagnahmt wurde und damit nicht mehr in Deutschland aufgeführt oder vertrieben werden durfte, dann nahmen das die Firmen in der Regel hin. Ein Grund ist natürlich, dass der Rechtsweg eine äußert teure Angelegenheit ist.
Turbine war jedoch bereit, dieses finanzielle Risiko einzugehen, und fand eine Handhabe, als eine alte Auflage des Films erneut zur Beschlagnahme kam (kurz gesagt: Im deutschen Rechtswirrwarr ist es so, dass ein Film zwar beschlagnahmt ist, die verschiedenen deutschen als auch internationalen Veröffentlichungen jedoch einzeln auch per Beschlagnahme-Beschluss aus dem Verkehr gezogen werden müssen). Als neuer Lizenznehmer konnte Turbine nun ein neues Verfahren anstrengen, in dem geklärt werden musste, ob „Texas Chainsaw Massacre“ wirklich nach § 131 gewaltverherrlichend ist.
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Nach knapp drei Jahren des Kämpfens kam dann die Entscheidung eines Richters, dass der Film nicht gegen § 131 verstößt, dementsprechend nicht beschlagnahmt werden darf und somit die alte Beschlagnahme aufgehoben ist. Das war im Herbst 2011. Nun, ein paar Monate später, präsentiert Turbine die ultimative DVD/Blu-ray-Kombo von „Texas Chainsaw Massacre“, der nunmehr weder beschlagnahmt noch indiziert ist (da nach der Aufhebung der Beschlagnahme Turbine bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit dem Antrag durchkam, den Film von der Liste der indizierten Filme zu streichen). Er ist nun mit einer FSK-18-Freigabe für jeden Erwachsenen frei zugänglich.
Turbine hätte es sich nach dem Sieg leicht machen und den Film mit bekanntem Bonusmaterial einfach in Deutschland auf den Markt bringen können. Stattdessen wollte man die ultimative Fassung des Films präsentieren. So sind in der Edition nicht nur DVD und Blu-ray in nie gesehener Bild- und Tonqualität (fehlende deutsche Passagen wurden stilecht nachsynchronisiert) enthalten, sondern auch Berge an Extras, mit denen man sich über viele Stunden hinweg beschäftigen kann.
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Neben zwei Audiokommentaren mit dem Regisseur, dem Kameramann (der auch beim Remake diese Funktion innehatte) und den Darstellern gibt es vier Dokumentationen („The Shocking Truth“, „Flesh Wounds“, „Off the Hook“ und „TCM – A Family Portrait“), die in fast vier Stunden auf alle Belange rund um die Produktion des Films eingehen. Hier bleibt kein Stein unumgedreht, was über diesen Horrorfilm zu sagen ist, das wird hier auch ausgesprochen.
Diese Boni sind von ausländischen Veröffentlichungen her bekannt (hier nun aber deutsch untertitelt). Neu und besonders interessant ist die gut zweistündige Expertenrunde rund um die Zensurgeschichte im Allgemeinen, aber auch zu diesem Film im Besonderen. Hier kommen Medienwissenschaftler Dr. Stefan Höltgen, Soziologe Dr. Roland Seim und „Nekromantik“-Regisseur Jörg Buttgereit zu Wort. Das könnte trocken sein, ist aber ein interessantes Gespräch, das mehr als nur das Zensurthema streift, sondern auch auf die Hintergründe des Terrorkinos der 70er-Jahre, Buttgereits Probleme bezüglich § 131 und sogar über „Final Destination“ spricht, auch wenn es nur der Aufhänger ist, um darüber zu sprechen, warum Menschen sich Horrorfilme angucken.
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Komplettiert wird dieses Gespräch durch ein 64-seitiges Booklet, „Die Akte TCM“, die die Zensurgeschichte des Films wiedergibt und auch Indizierungs- und Gerichtsbeschlüsse beinhaltet.
Außerdem gibt es noch entfallene Szenen, Outtakes, Bloopers und einen kurzen Vergleich zwischen Original und Remake, der auch genutzt wurde, um die Absurdität der Beschlagnahme des 1974er-Films deutlich zu machen – denn im nicht beschlagnahmten Remake geht es deutlich brutaler zur Sache.
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Quelle: gamona.de